3 Beiträge: Neuer Film, Nationalparkhausjubiläum, VIRUS Pressekonferenz

17.05.2017

Heute bringen wir 3 von einander unabhängige Beiträge:
1)Regisseurin Teresa Distelberger im Gespräch mit Jutta Matysek über ihren neuen Film der seit 12.Mai österreichweit in den Kinos läuft.

Es ist eine Doku über Menschen, die etwas bewegen: Sich engagieren für lebendige politische Kultur, für nachhaltige Lösungen bei Lebensmittel und Bauen, für Klarheit im Denken über Wirtschaft, für soziale Gerechtigkeit.

Überall hören wir von Krisen, Medien schüren Verunsicherung. Wie reagieren wir darauf? Augen zu, Ohren zu? Oder lieber Ärmel aufkrempeln und was tun?

DIE ZUKUNFT IST BESSER ALS IHR RUF macht Mut: Sechs Beispiele erzählen von der Möglichkeit, den Lauf der Dinge doch selbst mitzugestalten.

Ein Film von Teresa Distelberger, Niko Mayr, Gabi Schweiger und Nicole Scherg

http://www.diezukunftistbesseralsihrruf.at/

http://www.geyrhalterfilm.com/die_zukunft_ist_besser_als_ihr_ruf

http://diepresse.com/home/leben/mensch/5214265/Film_Es-sind-Menschen-keine-Helden
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2)Seit 1996 gibt es den Nationalpark Donau-Auen. Ganz am Anfang in der Oberen Lobau gibt es seit 10 Jahren das Nationalparkhaus Lobau – Grund genung, um zu feiern.
Am 6.Mai 2017 war es soweit: ein buntes, interessantes und informatives Familienfest ging auf dem Gelände des Nationalparkhauses über die Bühne.
In der Sendung gibt es dazu ein Interview mit dem Forstdirektor der Stadt Wien und Leiter der
MA 49 Andreas Januskovec.
Das Nationalparkhaus Lobau befindet sich in der Donaustadt am Dechantweg 8 und ist öffentlich sehr gut mit der Buslinie 92B sowie mit dem Fahrrad erreichbar.
Der Innenbereich ist für Rollstuhlbenützer_innen barrierefrei gestaltet.
Das Nationalparkhaus im Internet:
https://www.wien.gv.at/umwelt/wald/erholung/nationalpark/haus/
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3)In einer gemeinsamen Pressekonferenz der Umweltorganisation VIRUS und der Bürgerinitiative „Rettet die Lobau“ erläuterten Beschwerdeführer und Sachverständige das ihrer Einschätzung nach verfahrene Verfahren der S1-Lobauautobahn. Auch zwei Jahre nach dem erstinstanzlichen Bescheid stehe das Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht noch am Anfang.

Wolfgang Rehm UVP-Koordinator von der Umweltorganisation VIRUS: „Hier geht es nach wie vor um die Klärung von Vorfragen, um die Beschwerden überhaupt behandeln zu können, der Asfinag fällt es aber schwer, brauchbare Unterlagen vorzulegen, dies zeigt die Abfolge von Verbesserungsaufträgen, Fristverlängerungsanträgen, Vorlage von Unterlagen die wiederum weitere Nachforderungen auslösen. Deshalb und weil die Asfinag eine Projektänderung vorgelegt hat, ist klar: wenn die Asfinag überhaupt eine Genehmigung erhält, dann nicht mehr in der gleichen Form wie 2015.“ Der am 26. März 2015 vom Verkehrsminister für „sein“ Projekt erlassene Bescheid sei nicht rechtskräftig, insofern sei es auch nicht zutreffend von einer positiven UVP zu sprechen. Auch würden noch weitere Bewilligungen fehlen, für Wasserrecht und Naturschutz seien noch nicht einmal Genehmigungsanträge eingereicht. Derzeit würden die im September 2016 und Ende März 2017 vorgelegten Unterlagen zu Lärm, Geologie Hydrogeologie und Grundwasser von den Gerichtssachverständigen geprüft. „Für uns und unsere Sachverständigen ist aber jetzt schon klar, dass beim zentralen Thema Tunnel im Grundwasser, dabei geht es um die Wasserversorgung von Wien und den Nationalpark Donauauen, die neu vorgelegten Unterlagen nach wie vor in wesentlichen Punkten nicht den Anforderungen entsprechen“ so Rehm.

Dr. Godfrid Wessely hat als Experte für die Exploration ehemals auf Kohlenwasserstoffe, jetzt auf hydrogeothermale Energie, maßgeblich zur geologischen Erkundung des Wiener Beckens beigetragen und hält fest, dass die geologischen Randbedingungen für den Lobautunnel, nämlich ausgedehntes Süßwasservorkommen, von Bruchlinien durchzogene tektonische Absenkzone sowie das Erfordernis eines Tunnelvortriebs in wasserführenden und geologisch instabilen Schichten, daher äußerst heiklem Untergrund nach wie vor Gültigkeit haben würden. „Die Betrachtung eines zu wenig ausgreifenden Untersuchungsareals bringt das Risiko der Aufgabe einer potentiellen Trinkwasserversorgung bei Ausfall des Wiener Hochquellwassers im Falle einer Totalkontamination desselben mit sich. Was die Bewegungen des Untergrundes betrifft , versucht die Asfinag in utilitaristischer Weise nachträglich die tektonischen Bedingungen schönzufärben und die andauernde junge Absenkung des Schwechater Tiefs zu negieren und als historisch abzutun“. Dies nur auf Basis einer verfrühten Interpretation punktuell datierter Geröllstücke zu tun, sei nicht haltbar „Der geologische Gesamtbefund, vor allem die Analyse der jungen Schichtmächtigkeiten, spricht eine andere Sprache. Schon das relativ junge so genannte Oberpannon, auf der Tiefscholle über 400 m mächtig, ist auf der Hochscholle nicht vorhanden. Auch Erdgasaustritte im Umfeld der großen Brüche sind Realität und sprechen für eine weitere Aktivität des Absenkungssystems am Leopoldsdorfer Bruch und ein Heraufreichen desselben bis an die Oberfläche,“ so Wessely

Dr. Josef Lueger, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger vom Ingenieurbüro INGEO,sein Gutachten hat den umfangreichen hydrogeologischen Verbesserungsauftrag durch das Bundesverwaltungsgericht mit ausgelöst, kritisiert nun auch die neuen Grundwasserberechnungen. „Nachdem die Modellierungen, mit denen die Auswirkungen des Vorhabens auf die Grundwasserstände ermittelt wurden, äußerst mangelhaft waren, wurde nun mit einem dreidimensionalen, instationären Modell eine Berechnung vorgelegt, die grundsätzlich dem Stand der Technik entspricht. Dies enthebt die Projektantin aber nicht der Verpflichtung, mit passender Kalibrierung und Validierung dieses Werkzeug so einzustellen, dass es auch gültige Aussagen liefert. Im Gegensatz zu dieser Notwendigkeit treten jedoch schon bei der Berechnung des Ist-Zustandes große Abweichungen auf, daher ist das Modell in der eingesetzten Form für Prognosen erneut nicht geeignet“. Unverständlich sei, wieso man auch bei den neuen Berechnungen trotz langjähriger Kritik erneut davon ausgegangen sei, dass die Wasserstände in den Lobaugewässern fixe Randbedingung wären. „Das ist unbegründet und so lassen sich natürlich Auswirkungen auf diese Gewässer und den Nationalpark niemals ermitteln“ kritisiert Lueger.

Wie Rehm zusammenfasst, könne auf dieser Basis das Projekt weder überprüft noch als umweltverträglich genehmigt werden und stehe in weitere Folge auch die Realisierbarkeit des Lobautunnels grundsätzlich in Frage: „Es kann sich im weiteren Verfahrensverlauf durchaus herausstellen, dass das gar nicht so machbar ist, wie gewünscht, jetzt stehen jedenfalls weitere Vorprüfungen an, auch zu den neuen Erkundungsbohrungen, die die Asfinag aus dem Verfahren draußen halten wollte, mussten Unterlagen vorgelegt werden und werden diese mitgeprüft“. Es stimme also im Gegensatz zu Asfinag-Aussagen weder, dass alles passen würde, noch dass alles ohnehin schon immer gepasst habe und es bei den Nachforderungen nur um Darstellungskosmetik ginge, noch dass das Verfahren Ende 2016 abgeschlossen werden könne, wie im vorigen Jahr mehrfach behauptet worden sei. Vielmehr stünden nach der Klärung der Vorfragen beim Bundesverwaltungsgericht jedenfalls noch die Bestellung weiterer Gutachter, die Erstellung der Gutachten selbst, mindestens eine mündliche Verhandlung, eventuell weitere Ermittlungschritte an und seien auch Entscheidungsvorbereitung und Entscheidung mit Aufwand verbunden. Es könne daher, wenn überhaupt, dann nicht von einer raschen Realisierbarkeit ausgegangen werden.

„Die an der UVP beteiligten Umweltorganisaitonen und Bürgerinitiativen bekämpfen dieses Projekt auf der Verfahrensebene zum Wohl der UVP-Schutzgüter und auf der politischen Ebene im Sinne einer zukunftsfähigen Umwelt-, Klima-, Verkehrs-, Raumordnungs und Finanzpolitik. Für die laut Regierungsübereinkommen noch in dieser Legislaturperiode bevorstehende Evaluierung des Bauprogramms der Asfinag ist die S1 -Lobau gemeinsam mit ihren Satellitenprojekten Spange und S8 jedenfalls aus beiden Gründen ein heißer Überprüfungskandidat“ so Rehm abschließend.

Infos unter www.lobau.org

Unsere Signation ist unter CC-Lizenz folgendem Titel entnommen:
„Coolman“ aus dem Album „Kogani“ der Formation Suerte

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