Pressekonferenz Klimavolksbegehren: Gesetzgebung nicht fit für Klimaschutz: Wie man Nägel mit Köpfen macht

22.10.2020

Das Klimavolksbegehren präsentierteam , Dienstag, 20.10.2020, im Rahmen einer online Pressekonferenz einen Meilenstein in Richtung “Klimaneutralität 2040″

Mit renommierten UmweltjuristInnen wurden Gesetzesvorschläge erarbeitet, die den Weg dorthin absichern sollen. Ein Gesamttreibhausgasbudget in der Verfassung, jährliche Emissionshöchstmengen sowie ein Klimarechnungshof, der über deren Einhaltung wacht, sind zentrale Eckpfeiler. 

Von Seiten der Regierung wird gerne betont, dass noch nie so viel für Klimaschutz getan und investiert wurde wie jetzt. Zugleich ist das Ziel der „Klimaneutralität bis 2040“ noch immer nirgends verankert und auch Rahmengesetze zu dessen Erreichung fehlen. Während das Klimaschutzgesetz im BMK novelliert wird und rechtzeitig vor der Behandlung des Klimavolksbegehrens im Umweltausschuss geht das Team des erfolgreichen Volksbegehrens in die Vorlage und präsentiert Vorschläge für entsprechende Gesetzesentwürfe. 

“Derweil steht im Regierungsprogramm zwar das Ziel, bis 2040 keine Treibhausgase mehr in die Luft zu pumpen, aber es gibt noch keinen gesetzlich verankerten Plan, wie wir das schaffen sollen. Wenn die Politik es ernst meint, müssen ab jetzt die österreichischen Emissionen sinken. Dazu braucht es einen klaren, gesetzlich vorgezeichneten Weg raus aus der fossilen Vergangenheit”, betont Katharina Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens, die Wichtigkeit eines klaren Klimaplans für die Zukunft Österreichs.

Klimaschutz braucht einen Plan 

Die verfassungsrechtliche Verankerung eines wissenschaftlich fundierten Treibhausgas-Budgets ist für die Einhaltung der Paris-Ziele zentral. “Die Wissenschaft sagt uns, dass uns ein Äquivalent von maximal 700 Millionen Tonnen CO2 zur Verfügung steht, um sicherzustellen, dass aus der Klimakrise keine Klimakatastrophe wird. Dieser „Budgetrahmen“ muss verfassungsrechtlich verankert werden, wenn wir unsere Zukunft nicht verspielen wollen”, unterstreicht Michaela Krömer, eine auf Verfassungs- und Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwältin, die maßgeblich am Gesetzesentwurf beteiligt war.  

Neben der Festschreibung des Gesamttreibhausgasbudgets soll auch ein darauf beruhender Reduktionspfad bis 2040 festgelegt werden. Ein vom Klimaschutzministerium auszuarbeitendes langfristiges Maßnahmenprogramm soll die Einhaltung der jährlichen Emissionshöchstmengen sicherstellen. 

“Die Maßnahmen müssen anders als nach dem derzeitigen Klimaschutzgesetz, unter enger Einbindung der Wissenschaft erarbeitet werden”, betont Eva Schulev-Steindl, Professorin für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Uni Graz. “Damit die gesetzten Maßnahmen möglichst effektiv sind, müssen sie schon bei der Erstellung des Maßnahmenprogramms auf ihr Potential zur Treibhausgas-Reduktion geprüft werden. Wenn es in einzelnen Sektoren, z.B. beim Verkehr, zu Überschreitungen kommt, muss rasch ein Sofortprogramm greifen. Zentral ist auch eine regelmäßige Evaluierung aller Maßnahmen, damit Abweichungen vom Reduktionspfad so schnell wie möglich korrigiert werden können.” 

Klimaschutz braucht Kontrolle 

Analog zum Rechnungshof, der das Staatsbudget prüft, soll die Einhaltung der jährlichen Emissions-Höchstmengen von einem unabhängigen Klimarechnungshof kontrolliert werden.

„Die Klimakrise erfordert vom Gesetzgeber mutige Schritte. Was bislang völlig fehlt, ist eine unabhängige Kontrollinstanz, die die Maßnahmen der Politik prüft und bewertet. Wir schlagen deshalb die Einrichtung eines Klimarechnungshofes als Organ des Parlaments vor, der mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet ist und das Erreichen der Klimaneutralität 2040 garantieren soll. Das ist ein notwendiger Akt staatsrechtlicher Hygiene“, meint Florian Stangl, der, als auf Energierecht spezialisierter Rechtsanwalt, die gesetzliche Grundlage für die wirksame Kontrollinstanz schuf.  

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist das Ergebnis juristischer Pionierarbeit und stellt eine neue Messlatte für mutige Klimapolitik dar. Nach dem Auslaufen des Klimaschutzgesetzes 2020 ist die parlamentarische Behandlung des Klimavolksbegehrens im November eine Chance, die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte auszubügeln. „Unser Gesetzesentwurf soll eine Service-Leistung für die Fraktionen sein, um unsere Forderungen gemeinsam im Parlament zu verwirklichen – jetzt liegt der Ball bei den Abgeordneten“, schließt Rogenhofer. Ergänzt soll der Vorschlag weiters durch Maßnahmen wie eine ökosoziale Steuerreform und den Abbau klimaschädigender Subventionen werden, die bisher noch nicht umgesetzt sind.

An der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs waren die JuristInnen Judith Fitz, Miriam Hofer, Michaela Krömer, Eva Schulev-Steindl und Florian Stangl beteiligt. 

GesetzesentwurfKlimaschutzgesetz für Österreich 

Presse-Bilderklimavolksbegehren.at/presse-bilder/ 

Stream der PKwww.facebook.com/klimavolksbegehren 

Gesamte PK & Audiospur zum Download unter:

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